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Kosten
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Kosten werden von allen privaten Krankenkassen, von der Beihilfe, von der Postbeamtenkasse B und von der KVB übernommen.
Patienten, die anderweitig versichert sind, erhalten für die Behandlung eine private Abrechnung.